Die Resolution zur Stärkung der Jugendperspektive fordert die Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen, um der von den Staats- und Regierungschefs des Europarates auf ihrem vierten Gipfel in Reykjavik eingegangenen Verpflichtung nachzukommen, eine Jugendperspektive in die zwischenstaatlichen und sonstigen Beratungen des Europarates einzubeziehen. Zu diesen Maßnahmen gehören:
- regelmäßige Debatten über Jugendpolitik unter direkter Beteiligung von Jugendvertreter*innen,
- die Ernennung von Jugendberichterstatter*innen in allen Ausschüssen der Versammlung und
- die Verbesserung der Sichtbarkeit und Präsenz junger Parlamentarier*innen.
"Wir brauchen mehr Vertretung in Entscheidungsgremien. Unsere Einbeziehung in die Politikentwicklung, in Debatten und allgemeine Entscheidungsmechanismen gewährleistet, dass die Bedürfnisse und Bestrebungen aller Bürger besser erfüllt werden", so Marharyta Vorykhava, stellvertretende Vorsitzende des Beirats für Jugendfragen. Die Beteiligung junger Menschen garantiere, dass Entscheidungen mit einer langfristigen Vision getroffen werden, die künftigen Generationen zugute komme. Indem die Beiträge junger Menschen einbezogen werden, könne eine integrativere, dynamischere und wiederbelebte Demokratie aufgebaut werden, die den heutigen Bedrohungen standhalte.
Der angenommene Bericht und der dazugehörige Beschluss (Resolution) werden dem Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunitäten und institutionelle Angelegenheiten der Parlamentarischen Versammlung (PACE) übermittelt. Dieser prüft die erforderlichen Änderungen, um eine Jugendperspektive zu integrieren, unter anderem durch eine verbesserte Mitgliedschaft und verbesserte Verfahren.
Quelle: IJAB e.V. vom 03.07.2024