Daneben regelt das neue Gesetz die umfassende Pflicht zu Schutzkonzepten und die Förderung von Netzwerken zum Kinderschutz. Auch Träger der Jugendhilfe bekommen mehr Rechtsschutz. Gleichzeitig werden die Anforderungen des Bundes nach der Reform des SGB VIII in Landesrecht umgesetzt. Die Regeln würden jedoch deutlich über eine reine Umsetzung von Bundesrecht im SGB VIII hinausgehen.
Anspruch auf Beteiligung
Kinder und Jugendliche seien die Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt und es sei wichtig, sie in politische Entscheidungen, die ihre Interessen betreffen, miteinzubeziehen. Das Gesetz wurde deshalb mit Kindern und Jugendlichen anhand eines Beteiligungsprozess erarbeitet, rund 1.000 junge Brandenburger*innen haben daran mitgeschrieben. Dazu wurden zwei Workshops, eine Online-Befragung und die Anhörung des Dachverbandes der Kinder- und Jugendgremien sowie des Kinder- und Jugendhilfelandesrates im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport durchgeführt.
Zwei ihrer klaren Forderungen wurden erfüllt: Kinder- und Jugendliche haben nunmehr gegenüber zuständigen Stellen einen Anspruch auf Beteiligung, soweit ihre spezifischen Interessen betroffen sind. Für die Kommunen gilt weiterhin § 18a der Brandenburgischen Kommunalverfassung. In den Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung macht das Gesetz den Weg frei, damit hier künftig altersabgestufte, aber ansonsten einheitliche Taschengelder an Kinder und Jugendliche ausgezahlt werden können.
Stärkung der Vertretungsgremien
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Landes-Kinder- und Jugendbeauftragten werden mit dem Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetz gesetzlich verankert. Im Oktober 2021 wurde Kathrin Krumrey als unabhängige Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte zur Wahrnehmung der Belange von Kindern und Jugendlichen eingesetzt. Das Land Brandenburg gehört damit zu den wenigen Ländern in Deutschland, die eine solche Beauftragte haben.
Land trägt finanzielle Mehrbelastungen
Finanzielle Mehrbelastungen, die sich aus der neuen Gesetzeslage ergeben, federt das Land Brandenburg ab. Bereits für die Jahre 2021 bis 2023 waren dafür 14 Millionen Euro im Landeshaushalt eingestellt. Für das Jahr 2024 sieht der Landesetat 9,6 Millionen Euro vor.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg vom 19.06.2024