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Home > Eigenständige JugendpolitikGesetzesentwurf für mehr Beteiligung in MV

(10.11. 2023) Der Entwurf des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes für Mecklenbrug-Vorpommern wurde in den Landtag eingebracht und wird nun beraten. Die Landesregierung will damit die Teilhabe und mehr Chancengerechtigkeit fördern.

Schloss Schwerin Schloss Schwerin
Foto: M. Ruther via pexels.com

Erstmals soll in Mecklenburg-Vorpommern in einem Landesgesetz das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Mitwirkung und Einflussnahme an Entscheidungen, die sie betreffen, festgeschrieben werden. Ein zentrales Ziel des Gesetzes sei es, Kinder- und Jugendbeteiligung verlässlich und nachhaltig in Mecklenburg-Vorpommern zu verankern.

Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz soll auch die Zuwanderung, Integration und Teilhabe für Mecklenburg-Vorpommern verbindlich gestaltet werden. Wesentliches Anliegen des Landes sei es, die Potenziale zugewanderter Menschen in einem kontinuierlichen Prozess zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Die Gesetzesinitiative sehe darüber hinaus die Verbesserung der Anhörungs- und Beteiligungsrechte von Seniorinnen und Senioren vor. So sollen auf kommunaler Ebene Beiräte mit Antrags- und Rederecht eingerichtet werden.  

Der Gesetzentwurf wird nun in den Fachausschüssen beraten und im Anschluss in zweiter Lesung erneut im Landtag behandelt.

Zur ersten Lesung hatte bereits der Landesjugendring MV im Rahmen einer Verbandsanhörung Stellung genommen, er begrüßt die Initiative der gesetzlichen Verankerung der Beteiligung junger Menschen, seine Anmerkungen zum KiJUBG M-V sindt hier verfügbar.

Das Anhörungsverfahren wird im Januar 2024 fortgesetzt.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport, 8.11. 2023