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Home > Eigenständige JugendpolitikHessen: Enquetekommission für Jugendbeteiligung eingerichtet

(06.02.2025) Bereits 2024 hat der Hessische Landtag die Einrichtung der Enquetekommission "Demokratie und Teilhabe leben - Beteiligung junger Menschen stärken" beschlossen. Die Perspektiven junger Menschen sollen so stärker in den Fokus der Politik rücken.

Jugendliche halten Karten zur Abstimmung in die Höhe Jugendliche halten Karten zur Abstimmung in die Höhe
Foto: Andi Weiland (c) Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ

Die Enquetekommission hört Personen und Organisationen mit einem spezifischen Sachzusammenhang zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung, sei es aus der Forschung oder der Praxis. Ergänzend erfolgt eine Beteiligung von Jugendlichen über einen moderierten Beteiligungstag der Enquetekommission. Dazu können vom HOP-Jugendkongress 25 Kinder und Jugendliche benannt werden. An dem Beteiligungstag setzen sich die Jugendlichen mit den in der Enquetekommission diskutierten Themen auseinander und erarbeiten Lösungsvorschläge aus ihrer Sicht. Diese Lösungsvorschläge gehen in die Beratung der Enquetekommission ein. Die beteiligten Jugendlichen haben ihrerseits auch die Möglichkeit, Vorschläge und Themen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einzubringen. Erstmalig ist die Kommission am 10. Oktober 2024 zusammengetreten.

Struktur der Enquete-Kommission

Die Enquetekommission besteht aus 16 Mitgliedern und weiteren ständigen Ersatzmitgliedern, die dem Landtag angehören. Die Fraktion der CDU stellt 6 Mitglieder, die Fraktion der AfD stellt 3 Mitglieder, die der SPD stellt 3 Mitglieder, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt 3 Mitglieder und die Fraktion der Freien Demokraten stellt 1 Mitglied. Jede Fraktion kann darüber hinaus eine*n unabhängige*n Sachverständige*n berufen, die oder der mit beratender Stimme der Enquetekommission angehört.

Die Landesregierung entsendet ebenfalls eine*n Vertreter*in, die oder der die Enquetekommission berät. Als weitere beratende Mitglieder wurden der Hessische Landkreistag, der Hessische Städtetag, der Hessische Städte- und Gemeindebund sowie die Landesbeauftragte für Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen berufen.

Bis zum Ende der Wahlperiode wird die Enquetekommission ihren Bericht vorlegen. Nach Abschluss der Beratungen soll im Landtag über die Ergebnisse der Enquetekommission berichtet werden.

Quelle: Hessischer Landtag vom 03.09.2024