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(19.10.2020) Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ veröffentlicht eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetztes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen ( KJSG-RefE 2020).

Ein Stift liegt auf einem dunklen Notizbuch. Ein Stift liegt auf einem dunklen Notizbuch.
Foto: T. Martinsen via unsplash

Die AGJ schätzt den Gesetzesentwurf als eine wertvolle rechtliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechtes, auch wenn es an einigen Stellen aus ihrer Perspektive noch Verbesserungsbedarf gibt. Besonders begrüßt wird die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Betonung der Subjektstellung der Adressat*innen. Kritisch sind aus Sicht der AGJ jedoch einzelne Regelungsvorschläge im Themenbereich Kinderschutz. Trotzdem erkennt sie an, dass viele fachpolitische Anregungen aus der Debatte in den Entwurf aufgenommen worden und bedankt sich dafür ausdrücklich bei den verantwortlichen Mitarbeiter*innen des BMFSFJ.

Die AGJ appelliert an die politischen Entscheidungsträger*innen, möglichst schnell den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess aufzunehmen, um den Entwurf noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Ein erneutes Scheitern oder Vertagen würde sie zutiefst bedauern.

Im Aufbau folgt die Stellungnahme den genannten Themenbereichen im Entwurf:

  • Kinderschutz
  • Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Pflegefamilien
  • Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderung
  • Mehr Prävention vor Ort
  • Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
  • Sonstige Neuregelungen

Die ausführliche Stellungnahme mit dem Titel "Was lange währt, wird endlich gut: Referentenentwurf eines Gesetztes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen" ist hier zu finden.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ