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Home > Eigenständige JugendpolitikJFMK verabschiedet Bremer Erklärung

(07.06.2024) Die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder haben Ende Mai anhand der "Bremer Erklärung" die Bedeutung von Demokratiebildung und Beteiligungsformen in allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe betont.

Blick auf Gebäude des Bremer Marktplatzes Blick auf Gebäude des Bremer Marktplatzes
Foto: N. via pexels.com

Nach zweitägigen Beratungen ist die Konferenz der Jugend- und Familienministerinnen und -minister (JFMK) in Bremen am 24. Mai 2024 zu Ende gegangen. Leitantrag und damit inhaltlicher Schwerpunkt der JFMK war die "Bremer Erklärung" im Sinne einer Selbstverpflichtung der Länder. Auch Bundesfamilienministerin Lisa Paus war anwesend.

Jugend will Beteiligung

Die Bremer Erklärung betont den generellen Anspruch, Beteiligungsformate an den Bedarfen junger Menschen auszurichten und sie gemeinsam mit ihnen zu entwickeln. Hintergrund seien aktuelle Studien, die zeigen, dass viele Kinder und Jugendliche ihre Anliegen nicht genügend berücksichtigt sehen und sich mehr Entscheidungskompetenz und Mitsprache wünschen. Vor dem Hintergrund multipler Krisen – Pandemie, Klimakrise, Kriege und Terror – drohe eine Generation mit Ohnmachtsgefühlen heranzuwachsen. Dem könne man entgegenwirken, wenn Partizipation und Entscheidungsmöglichkeiten für junge Menschen im Alltag eine feste Stellung eingeräumt würden.

Dabei dürfe man junge Menschen in besonderen Lebenslagen nicht übersehen, die etwa in Pflegefamilien leben oder in Einrichtungen der Jugend- oder Eingliederungshilfe. Dies schließe auch unbegleitete Minderjährige aus dem Ausland mit ein. Die JFMK regte überdies Änderungen bei der Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern an. Insbesondere thematisierten sie eine Beteiligung des Bundes an den Kosten. Zudem müssten im Gesetz Regelungen zur rechtskreisübergreifenden Altersfeststellung geschaffen werden. Erforderlich sei auch eine Präzisierung zu den Fristen für eine gleichmäßige Verteilung innerhalb der Bundesrepublik.

Demokratiefördergesetz als Grundlage

Befasst hat sich die JFMK mit dem Entwurf des Demokratiefördergesetzes der Bundesregierung, das eine nachhaltige Absicherung von Demokratieförderung, Vielfaltsgestaltung, Extremismusprävention und politischer Bildung vorsieht. Der Bund wird gebeten, den seit 2022 vorliegenden Entwurf zeitnah verabschieden zu lassen. Das Gesetz schaffe einen rechtlich-verbindlichen Rahmen etwa für Angebote zum Ausstieg aus extremistischen Grundhaltungen wie Rechtsextremismus, Fremdenhass oder Islamismus. Außerdem biete es die Grundlage, Weiterbildungs- und Informationsangebote für Fachkräfte und eine breite Öffentlichkeit sowie präventive Angebote zu finanzieren.

Kürzungen sollen vermieden werden

Die JFMK plädierte zudem an den Bund, im Haushalt 2025 keine Kürzungen vorzunehmen in Bereichen, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unmittelbar betreffen würden. Damit sprachen sie sich schon im Vorfeld gegen mögliche Kürzungspläne für den Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus. Nicht gekürzt werden dürfe etwa bei Freiwilligendiensten, der internationalen Jugendarbeit, der Förderung von Mehrgenerationenhäusern, der Investitionsförderung für Jugendbildungs- und begegnungsstätten sowie Jugendherbergen und Familienferienstätten. Weder die Länder noch die Träger könnten Kürzungen kompensieren.

Die Bremer Erklärung kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Quelle: Bremer Senatorin für Kinder und Bildung vom 24.05.2024