Einstellungen und Wissen Jugendlicher über Algorithmen und KI hat das Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) in Gruppendiskussionen, einer Online-Tagebuchstudie und einer Online-Befragung erforscht.
Aus den Befunden der Studie leitet das Forschungsteam drei Handlungsempfehlungen ab:
- Wissensvermittlung zu Algorithmen und KI ausbauen
Die Jugendlichen könnten zwar Kennzeichen und Beispiele für Algorithmen und KI benennen. Es fehle ihnen aber an Hintergrundwissen, z.B. zur Frage: Wer programmiert welche Inhalte mit welcher Intention? So werden in den Gruppendiskussionen als Vorteile von Algorithmen die Personalisierung von Inhalten und die „Inspiration“ genannt, als Nachteile das Gefühl, beobachtet zu werden, ungewollt politische Inhalte zu sehen und die Verstärkung negativer Stimmungen.
Aus der Online-Befragung lässt sich indirekt ableiten, dass die Jugendlichen durchaus über die mögliche Manipulation von Menschen durch Algorithmen Bescheid wissen, sie aber noch mehr über die Funktionsweise wissen wollen.
- Mediensozialisationsaufgabe wahrnehmen
Die Wissensvermittlung sollte im Rahmen der Medienerziehung in Elternhaus und Schule ausgebaut werden und nicht nur anlassbezogen stattfinden. Dazu müssten auch Lehrkräfte und Eltern, die neue Technologien häufig negativ sehen, mit entsprechenden Materialien noch besser unterstützt werden.
- Offenheit zeigen
Eltern und Lehrkräfte scheinen eine negative Sichtweise auf KI-Anwendungen zu haben und geben diese weiter, was die Wahrnehmung der Jugendlichen prägen kann, so ein Fazit der Wissenschaftler*innen.
Ängste äußern die befragten Jugendlichen beispielsweise mit Blick auf ihre berufliche Zukunft und den möglichen Ersatz von Arbeitskräften durch KI.
Das Forschungsteam regt an, den flächendeckenden niederschwelligen Aufbau von KI-Kompetenzen an Schulen zu etablieren, um Karrierechancen und gesellschaftliche Teilhabe hzu fördern.
Die Studie steht hier zum Download bereit.
Quelle: Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) vom 18.07.2024