Für Hessen steht das Kinder- und Jugendrechte-Monitoring in einer Reihe von vielen Schritten zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. So hat das Bundesland im Jahre 2018 alle vier Grundprinzipien der UN-KRK in seiner Landesverfassung verankert und die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen in Hessen garantiert. Außerdem wurde eine hauptamtliche Kinder- und Jugendrechtsbeauftragte der Landesregierung etabliert.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte erstellte das "Konzept für ein Kinder- und Jugendrechte-Monitoring in Hessen" und setzt dieses nun in der ersten Arbeitsphase um. In diesem werden die Grundlagen, die ersten Startpunkte und die Arbeitsweise des unabhängigen Ländermonitorings von Kinder- und Jugendrechten in Hessen erläutert. Die Entwicklung war ein gemeinschaftlicher Prozess, an dem Akteur*innen aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft sowie Jugendliche und junge Erwachsene aus Hessen beteiligt waren. Das Ländermonitoring in Hessen wird das unabhängige Bundesmonitoring durch das Institut ergänzen.
Drei Startpunkte für die erste Arbeitsphase
Das Konzept empfiehlt, die Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention in Hessen anhand von drei Startpunkten systematisch zu beobachten und zu bewerten:
- Die Kinder- und Jugendrechte in Hessen unter Kindern und Jugendlichen stärker bekannt machen,
- die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Hessen stärken,
- Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in Hessen fördern.
Im Fokus der ersten Arbeitsphase soll die Bekanntmachung von Kinder- und Jugendrechten stehen, denn diese stellt die Grundlage für die Verwirklichung aller Kinder- und Jugendrechte dar. Hierbei sollen insbesondere Kinder und Jugendliche als primäre Addressat*innen kinder- und jugendpolitischer Entscheidungen und als Träger*innen von Menschenrechten dazu befähigt werden, ihre Rechte zu kennen und auszuüben.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 27.01.2023