Auf fünf Seiten skizziert das Papier die Ausgangslage nach der Veröffentlichung des 16. Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung, welcher sich schwerpunktmäßig mit politischer Bildung befasst hat. Die Jugendhilfe und ihre Zuwendungsgeber*innen, deren gesetzlicher Auftrag ja u.a. die Förderung der Entwicklung junger Menschen zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Personen ist, müsse vor diesem Hintergrund politische Bildung und Partizipation als unverzichtbare Bestandteile ihrer Arbeit anerkennen.
Junge Menschen seien daher auf kommunaler Ebene mit einem breiten Angebot an infrastrukturellen und situationsbezogenen Formaten zu beteiligen. Auch auf Landesebene sollten die Möglichkeiten zur Beteiligung fortentwickelt und ausgebaut werden, Werkzeuge wie der Jugend-Check seien weitere Möglichkeiten, jugendspezifische Folgen gesetzlicher Regelungen und Maßnahmen frühzeitig in den Blick zu nehmen.
Der Auftrag zur Partizipation gehe explizit auch in die eigenen Strukturen der Jugendhilfe, welche junge Menschen kontinuierlich und systematisch an Zielformulierung und Angebotsausgestaltung der Jugendhilfe, insbesondere in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, einbeziehen müsse. Zudem müssten politische Bildung und Partizipation als Qualitätsmerkmal in der Jugendhilfeplanung verankert werden.
Das Papier würdigt ausführlich die wichtige Funktion der Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zur Demokratiebildung in einer Gesellschaft und betont, dass die Einrichtungen der Jugend(sozial)arbeit als systemrelevant anzuerkennen seien und entsprechend erhalten, ausgebaut und weiterentwickelt werden müssten. Hierfür seien die kommunalen Förderstrukturen auszurichten.
Zur Verankerung systematischer Mitbestimmungsprozesse sei eine Transparenzmachung der Machtverhältnisse Erwachsener vonnöten und Macht abzugeben, um jungen Menschen Gestaltungsräume zu ermöglichen. Politische Bildung junger Menschen müsse daher einhergehen mit politischer Bildung Erwachsener und von Entscheidungsträger*innen, um den Mehrwert von Machtabgabe zu vermitteln und nahezubringen. Ein breiter Methodenmix analoger und virtueller Formate sei anschließend zu etablieren.
Das Handlungsfeld Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit ist vor dem Hintergrund der Neufassung des SGB VIII aufgefordert, die eigenen Einrichtungen und Angebote für junge Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich zu gestalten. Hierfür brauche es geeignete Rahmenbedingungen, sowohl im baulichen Bereich als auch bei den personellen Kapazitäten.
In Bezug auf Digitalisierung wird festgehalten, dass die technischen und pädagogischen Rahmenbedingungen für die Fachkräfte der Jugendarbeit, um sich in digitalen Sozialräumen bewegen und agieren zu können, ggf. in Förderstrukturen angepasst werden müssten - insbesondere im Fortbildungsbereich.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (PDF)