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Home > Eigenständige JugendpolitikRheinland-Pfalz richtet Landesjugendbeirat ein

(13.06.2024) Der Landesjugendbeirat Rheinland-Pfalz ist ein Zusammenschluss aus Jugendlichen sowie jugendlichen Interessenvertretungen und soll die Landesregierung Rheinland-Pfalz zukünftig in allen kinder- und jugendpolitischen Fragen beraten und relevante Themen an sie herantragen.

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Junge Menschen beraten in einer Parlamentssitzung.

Rheinland-Pfalz wird am 5. Juli einen Landesjugendbeirat einrichten. Dieser soll Jugendlichen im Alter von 12 bis 21 Jahren die Gelegenheit geben, sich aktiv in die Gestaltung von kinder- und jugendrelevanten Themen einzubringen. So soll er die Möglichkeit erhalten, sich mit seinen Anliegen an die Staatskanzlei und die Ministerien zu wenden, umgekehrt können die Staatskanzlei und die Ministerien den Landesjugendbeirat um Stellungnahmen und Einschätzungen bitten. Zur Gründung des Landesjugendbeirats wurde ein umfassender Jugendbeteiligungsprozess gestartet. Dieser zielte darauf ab, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit sich der Landesjugendbeirat gründen, entwickeln und etablieren kann.

Staatssekretär Janosch Littig betonte dazu: "Mit der Konstituierung des Landesjugendbeirats sorgen wir dafür, dass Kinder und Jugendliche das Leben in Rheinland-Pfalz noch stärker mitbestimmen und mitgestalten können. Der Landesjugendbeirat soll die Landesregierung in allen kinder- und jugendpolitischen Fragen beraten und auch selbst aktiv Themen gegenüber der Landesregierung aufgreifen. Eine wirksame Beteiligung junger Menschen trägt dazu bei, dass sie demokratische Entscheidungsprozesse miterleben und beeinflussen können. Das stärkt ihr Demokratiebewusstsein“.

„Um die politische Beteiligung junger Menschen noch weiter zu stärken, setzen wir uns auch weiterhin mit aller Kraft dafür ein, dass das Wahlalter in Rheinland-Pfalz endlich auf 16 Jahre gesenkt wird. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum Jugendliche im Jahr 2024 über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments entscheiden dürfen, nicht aber über die Zusammensetzung ihres Gemeinderats. Unsere rheinland-pfälzischen Jugendstudien zeigen zudem, dass echte Beteiligung Selbstwirksamkeitserfahrungen vermittelt, die die Resilienz junger Menschen im Umgang mit Krisen stärken. Jugendbeteiligung fördert also die Jugendlichen und unsere Demokratie gleichermaßen“, so Littig weiter.

Die konstituierende Sitzung des Landesjugendbeirats wird am 5. Juli 2024 stattfinden. In der Sitzung werden zwei Personen als Sprecherinnen oder Sprecher gewählt und die Geschäftsordnung wird verabschiedet. Im Nachgang findet die Konstituierungsfeier statt, bei der Staatssekretär Janosch Littig die Ernennungsurkunden übergibt. Um eine ausschließlich jugendliche Interessenvertretung im Landesjugendbeirat zu gewährleisten, richtet sich die Mitgliedschaft im Landesjugendbeirat an Jugendliche im Alter von mindestens 12 Jahren bis maximal 21 Jahren. Der Landesjugendbeirat besteht aus 18 Mitgliedern und ist paritätisch besetzt.

Folgende organisierte Jugendinteressensvertretungen entsenden jeweils zwei Mitglieder für eine Legislaturperiode von einem Jahr in den Landesjugendbeirat: Landesschüler:innenvertretung Rheinland-Pfalz (LSV), Landesjugendhilferat Rheinland-Pfalz, (LJHR), Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen Rheinland-Pfalz e.V., Sportjugend Rheinland-Pfalz, Medienebene e.V. (vormals Landesjugendpresse), Landesjugendring Rheinland-Pfalz (LJR). Die weiteren sechs Plätze werden mit Vertreterinnen und Vertretern nicht organisierter Jugendgruppen besetzt. Diese werden über die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit angesprochen oder haben sich eigenständig beworben.  

Quelle: Sozialministerium Rheinland-Pfalz vom 4. Juni 2024