Strukturen für Jugend stärken: Jugendbeteiligung im Berliner Jugendfördergesetz
Sandra Hildebrandt, Berliner Senatsverwaltung für Jugend; Marcus Lehmann, Bezirksamt Berlin-Mitte
Am 1. Januar 2020 trat das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz in Kraft. Berlin übernimmt damit eine bundesweite Vorreiterrolle und baut die Angebote für Kinder und Jugendliche stadtweit aus. Diese reichen von Jugendfreizeiteinrichtungen und Abenteuerspielplätzen über Festivals und Jugendreisen bis hin zu Kinder- und Jugendparlamenten. Das Gesetz stoppt den jahrelangen Abwärtstrend in der Finanzierung von Jugendarbeit und kehrt ihn um. Die Bezirke erhalten bis 2023 insgesamt 20 Millionen Euro mehr für die Jugendarbeit. Zusätzlich stehen auf der Landesebene ab 2021 noch einmal 5 Millionen Euro für berlinweite Schwerpunktsetzungen in einer wachsenden Stadt bereit. Mit dem Gesetz werden ein vielfältiges Angebot und Mitbestimmungsrechte für junge Menschen sichergestellt.
Das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz wurde am 7. Juni 2019 im Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie von CDU und FDP beschlossen. Mit der Einführung ist eine sukzessive Erhöhung des Budgets für Jugendarbeit in Berlin verbunden. In einem ersten Schritt werden im Jahr 2020 folgende Angebotsformen ausgebaut: Erholungsfahrten und -reisen, internationale Begegnungen (3,35 Mio. Euro zusätzlich) und Unterstützung der Beteiligung von jungen Menschen (1,65 Mio. Euro zusätzlich).
Insbesondere beim Thema Beteiligung kann Berlin an gute Erfahrungen anknüpfen. Bereits im AG KJHG ist im § 5 die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verbindlich geregelt. So sollen u.a. in jedem Bezirk geeignete Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Jugendhilfeplanung und anderen sie betreffenden Planungen entwickelt und organisatorisch sichergestellt werden. Darüber hinaus soll Kindern und Jugendlichen Gelegenheit gegeben werden, ihre Interessen und Belange herauszufinden, sie zu äußern und sie gegenüber den verantwortlichen Personen und Stellen zu vermitteln.
Auf diese (bezirklichen) Beteiligungsstrukturen kann mit dem neuen Jugendfördergesetz aufgebaut werden. Es zeigt aber auch, wie das Land Berlin den über die EU-Jugendstrategie und über die Jugendgerechte Gesellschaft formulierten Anspruch, junge Menschen aktiv in ihrer Lebenswelt zu beteiligen, prozesshaft und nachhaltig umsetzt. Die beteiligten Akteure haben gemeinsam eine strukturelle Verankerung der Beteiligung an den Jugendförderplänen erarbeitet. Nun kommt es auf deren nachhaltige und berlinweite Umsetzung an.
Die Präsentation (PDF) von Marcus Lehmann (Bezirksamt Berlin-Mitte) stellt die Jugendbeteiligung an der Erstellung von Jugendförderplänen dar.