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Home > Eigenständige JugendpolitikWählen ab 16 – Baustein für eine jugendgerechte Gesellschaft

(06.12.2022) In einem Überblick zu den Altersgrenzen für Wahlen in Europa, Bund, Ländern und Kommunen werden aktuelle Entwicklungen und Positionen sowie wissenschaftliche Erkenntnisse aufgegriffen. Klar ist: die Politik von heute betrifft besonders die junge Generation.

Eine Frau hält eine Tafel mit dem Slogan &quotVote!" in die Kamera. Foto: cottonbro studio via pexels.com Eine Frau hält eine Tafel mit dem Slogan "Vote!" in die Kamera. Foto: cottonbro studio via pexels.com

Klimakrise und Pandemie haben deutlich aufgezeigt, dass Jugendliche bei der Gestaltung ihrer Zukunft aktiv mitreden und -entscheiden wollen. Dass 16- und 17-jährige wählen und am politischen Geschehen mitwirken können, ist in vielen deutschen Bundesländern bereits Realität. In Österreich können Jugendliche sogar auf allen politischen Ebenen wählen. In Malta oder Griechenland ist dies bei den Wahlen zum europäischen Parlament möglich. Im November 2022 hat auch der Deutsche Bundestag das aktive Wahlrecht zur Teilnahme an den Europawahlen auf 16 Jahre gesenkt.

Jugendbewegungen wie Fridays For Future machen deutlich, dass die Forderung nach mehr Beteiligung verstärkt Rückhalt erfährt. Immer mehr Bundesländer ziehen nun nach, und auch auf Bundesebene ist die Debatte mit dem Regierungswechsel erneut in den öffentlichen Fokus gerückt. Um bei den Veränderungen nicht den Überblick zu verlieren, gibt dieser Artikel einen Einblick in die neuesten Entwicklungen zur Wahlalterabsenkung auf Länder-, Bundes- und europäischer Ebene.

  • Aktuelle Bestrebungen auf Bundesebene

In Artikel 38 Abs. 2 des Grundgesetzes heißt es: „Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Ginge es nur nach dem Willen der Ampelkoalition, wäre die Wahlalterabsenkung bereits beschlossen, denn dieses Ziel wurde im Koalitionsvertrag entsprechend festgehalten.

Da es dazu allerdings einer Änderung des Grundgesetzes bedarf, muss eine absolute Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erreicht werden. Somit bedarf es zwingend auch der Zustimmung der Unionsfraktion im Bundestag sowie einiger Bundesländer, in denen CDU/CSU mitregieren. Frühere parlamentarische Initiativen aus der damaligen Opposition wurden bislang abgelehnt.

Die Debatte ist nun mit dem Wechsel der Regierung noch einmal neu aufgeflammt und Teil der Arbeit der seit März dieses Jahres eingesetzten Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit. Die Kommission, bestehend aus 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen, sprach sich in ihrem Zwischenbericht vom 1. September 2022 nun für die Absenkung des Wahlalters sowohl bei Bundestags- als auch bei Europawahlen aus. Dafür sprächen das politische Interesse und Engagement vieler junger Menschen, die demografische Entwicklung, das Ziel der Generationengerechtigkeit sowie die positiven Erfahrungen mit einer entsprechenden Absenkung bei Landtags- und Kommunalwahlen in mehreren Bundesländern. Neben der generellen Absenkung des Wahlalters empfiehlt die Kommission zusätzlich, insbesondere in Schulen, das Einführen von Maßnahmen zur Stärkung der politischen Bildung, um den Prozess zu begleiten. Vollkommene Einigkeit unter den Kommissionsmitgliedern besteht jedoch nicht. Abgeordnete der Unionsfraktion sprachen sich für die Beibehaltung des bisherigen Wahlalters von 18 Jahren aus, unter anderem aufgrund der potentiellen Folgen der Wahlentscheidung und zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs zur gesetzlichen Volljährigkeit.

  • Wahlalterabsenkung in Europa

Die Ampelfraktionen haben am 20. September auch einen Gesetzentwurf zur Wahlalterabsenkung bei Europawahlen vorgelegt, welcher am 10. November vom Bundestag angenommen wurde.

Anders als bei der Absenkung auf Bundesebene bedarf es hier keiner Änderung des Grundgesetzes, da die Regelung des Wahlalters im Europawahlgesetz (EuWG) festgeschrieben ist. § 6 Absatz 1 Nummer 1 (für deutsche Staatsangehörige) bzw. Absatz 3 Nummer 1 (für Unionsbürger) enthalten die Regelung, die für die aktive Wahlberechtigung die Vollendung des achtzehnten Lebensjahres verlangt. Bisher existiert keine unionsrechtliche verpflichtende Vorgabe, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken. Das Europäische Parlament hat jedoch am 3. Mai 2022 eine legislative Entschließung zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die allgemeine unmittelbare Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments vorgelegt. Diese fordert, dass das Mindestwahlalter für die Ausübung des aktiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament künftig in der Regel 16 Jahre betragen soll.

Ebenso gibt es bereits europäische Staaten, in denen das aktive Mindestwahlalter zum Europäischen Parlament unter 18 Jahren liegt: in Österreich und Malta kann bereits ab 16 Jahren gewählt werden, in Griechenland ab 17 Jahren. In Österreich besteht zudem die Besonderheit, dass junge Menschen ab 16 Jahren bereits seit 2007 sowohl bei Nationalratswahlen, als auch bei Europawahlen wählen können. Es ist bisher das einzige Land in Europa, das die Wahlalterabsenkung vollumfänglich eingeführt hat. In Malta dürfen Jugendliche ab 16 Jahren an landesweiten Wahlen teilnehmen. Bei Kommunalwahlen dürfen junge Menschen ab 16 Jahren in Estland und Schottland wählen gehen und in Bosnien und Herzegowina, Slowenien und Kroatien darf man ab 16 seine Stimme abgeben, wenn man einen Arbeitsplatz hat.

  • Wählen ab 16 in den Bundesländern

Bundesländer wie Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen sind Vorreiter, wenn es um die Wahlbeteiligung von 16- und 17-jährigen geht. Hier können Jugendliche sowohl bei Landtags- als auch bei Kommunalwahlen ihre politische Meinung ausdrücken. Interessanterweise war Hessen bereits im Jahr 1996 das erste Bundesland, welches die Wahlalterabsenkung für Kommunalwahlen eingeführt hat. Diese wurde jedoch im darauffolgenden Jahr von der CDU-geführten Regierung unter Roland Koch wieder rückgängig gemacht.

Aber auch andere Bundesländer ziehen nun nach und setzen die Wahlbeteiligung junger Menschen um:

Landtagswahlen:

  • Berlin: Im April dieses Jahres verkündeten SPD, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und FDP die Einigung, das Wahlalter bei den Wahlen über die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses (entspricht dem Landtag in anderen Bundesländern) auf 16 Jahre zu senken. Bislang ist das Wählen ab 16 nur bei den Wahlen zu einer der zwölf Bezirksverordnetenversammlungen möglich. Ähnlich wie bei einer Änderung des Grundgesetzes, muss auch hier für die Änderung der Landesverfassung eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landesparlament erreicht werden. Daher benötigen die Regierungsparteien SPD, Grüne und Linke auch in diesem Fall Unterstützung aus der Opposition. Die FDP-Fraktion unterstützte das Vorhaben, die Reform zügig auf den Weg zu bringen. Überschattet wird die Debatte nun jedoch von einer möglichen Wiederholungswahl. Das Berliner Verfassungsgericht entschied am 16. November, dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksversammlungen vollständig wiederholt werden. Damit wird voraussichtlich im Februar 2023 in allen Berliner Wahlbezirken erneut gewählt. Es bleibt daher abzuwarten, wann und ob die entsprechende Verfassungsänderung zur Wahlalterabsenkung auf den Weg gebracht werden kann. Unter der Federführung des Landesjugendrings Berlin hat sich nun ein Bündnis gebildet, bestehend u.A. aus dessen 37 Mitgliedsverbänden, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband oder auch dem Deutschen Kinderhilfswerk, das in einem offenen Brief die sofortige Umsetzung der Absenkung des Wahlalters noch vor der im nächsten Jahr stattfindenden Wiederholungswahl fordert.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Im November 2022 wurde auch in Mecklenburg-Vorpommern das Mindestwahlalter für die Landtagswahlen auf 16 beschlossen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern schreibt Mecklenburg-Vorpommern das Wahlalter nicht in der Landesverfassung fest. Daher reicht die Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes mit einfacher Parlamentsmehrheit. Die Zahl der Wahlberechtigten wird so um rund zwei Prozent steigen. Allerdings bleibt das Alter für das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit der eigenen Aufstellung zur Wahl, bei 18 Jahren. Bei Kommunalwahlen ist es bereits möglich, ab 16 Jahren gewählt zu werden.
  • Baden-Württemberg: Das Parlament in Stuttgart hat am 06. April 2022 mit der nötigen Zweidrittelmehrheit die Absenkung des Wahlalters beschlossen. Bereits seit 2012 können dort 16- und 17-jährige an den Kommunalwahlen teilnehmen. Die Regelung fand erstmals bei den Kommunalwahlen 2014 Anwendung. Mit der neuen Reform des Wahlrechts wird nun das aktive Wahlrecht für Landtagswahlen, Volksabstimmungen, Volksanträge und Volksbegehren um zwei Jahre abgesenkt und zudem ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Das geänderte Gesetz wird erstmals bei der nächsten Landtagswahl - voraussichtlich 2026 - angewandt. Wie auch in den anderen Bundesländern, in denen junge Menschen ab 16 Jahre wählen können, bleiben die Regelungen über das passive Wahlrecht hiervon unberührt.
  • Nordrhein-Westfalen: Im neuen Koalitionsvertrag von CDU und Grünen ist die Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen bereits festgeschrieben. Da das bisherige Wahlalter von 18 Jahren in der Landesverfassung verankert ist, bedarf es auch hier zur Änderung einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag. An Kommunalwahlen können 16- und 17-jährige bereits teilnehmen.

Kommunalwahlen:

In Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt können junge Menschen ab 16 nur bei Kommunalwahlen wählen. Niedersachsen war 1996 das erste Bundesland, welches dies dauerhaft ermöglichte. Im Gegensatz dazu gilt in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen weiterhin das Wahlrecht ab 18 Jahren, auch bei Kommunalwahlen.

  • Positionen aus der Zivilgesellschaft

Zivilgesellschaftliche Organisationen wie das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Bundesjugendring oder die Stiftung Generationengerechtigkeit befürworten die Absenkung des Wahlalters bereits seit vielen Jahren.

Das DKHW setzt sich dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken, da Jugendliche diejenigen seien, die von heutigen politischen Entscheidungen langfristig betroffen sind. Zudem stünden Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrem Alter Partizipationsrechte zu, denn die UN-­Kin­der­rechts­kon­ven­tion hat in Artikel 12 Absatz 1 hat festgelegt, dass die Vertragsstaaten dem Kind, das fähig ist, sich eine ei­ge­ne Mei­nung zu bilden, das Recht zusichern, diese Meinung in allen das Kind berührenden An­ge­le­gen­hei­ten frei zu äußern und die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend sei­nem Al­ter und sei­ner Rei­fe zu berücksichtigen. Die konkreten Forderungen des DKHW können im Forderungspapier oder auch in der Broschüre „Absenkung des Wahlalters“ nachgelesen werden.

Der Deutsche Bundesjugendring befürwortet die Wahlalterabsenkung auf allen Ebenen auf 16 Jahre und argumentiert, dass ohne einen direkten Einfluss auf die Zusammensetzung der Parlamente ein Teil der demokratischen Mitwirkung und der Druck, auf die Bedürfnisse junger Menschen zu reagieren, fehle. Dies wurde noch einmal im Oktober auf der 95. Vollversammlung hervorgehoben.

Die Stiftung Generationengerechtigkeit befürwortet ein Wahlrecht ohne Altersgrenze, da die bisherige Regelung die Volkssouveränität verletzen würde. Kinder und Jugendliche sollten demnach ein Recht zur Wahl ab einem von ihnen selbst bestimmten Zeitpunkt zugesprochen bekommen. Die Entscheidung könnten sie unterhalb einer weiterhin fortbestehenden regulären Altersgrenze mittels einer persönlichen Eintragung in das Wählerregister kundtun.

Auch der Landesjugendring Nordrhein-Westfalen hat sich zum Thema positioniert und stellt eine Wahlalter-Broschüre zur Verfügung, in der mit weit verbreiteten Argumenten gegen eine Wahlalterabsenkung aufgeräumt wird. Kinder und Jugendliche hätten ein international anerkanntes Recht auf Mitbestimmung, was vom SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonvention abgesichert wäre.

  • Positionen aus der Wissenschaft

Im aktuellen Diskurs um die Herabsetzung des Wahlalters wurde häufig das Fehlen von wissenschaftlich fundierten Befunden bemängelt, die belegen, dass Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren selbstbestimmt und verantwortungsbewusst ihre Stimme abgeben können. Aus diesem Grund führte das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) ein Hearing von Expertinnen und Experten zur Herabsetzung des Wahlalters zur Wahl zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament auf 16 Jahre durch. An diesem nahmen sieben Sachverständige, stellvertretend für jeweils ein bestimmtes Forschungsfeld, sowie zwei Jugendliche teil. Es wurden die erziehungswissenschaftliche, politikwissenschaftliche, rechtliche, jugendpsychiatrische sowie jugendverbandliche Perspektive beleuchtet, sowie die der Jugendforschung. Zudem wurden die Erfahrungen aus Österreich widergespiegelt, wo junge Menschen bereits mit 16 Jahren auf allen politischen Ebenen wählen können. Das Ergebnis war eindeutig: Dem Wählen mit 16 würden weder rechtliche Argumente entgegenstehen, noch gebe es Zweifel an der Fähigkeit junger Menschen, ihre Stimme auf reflektierte Art und Weise abzugeben.

Beim Hearing im Ausschuss für Inneres und Heimat zur Absenkung des Wahlalters bei Europawahlen am 10. Oktober waren sich die gehörten Sachverständigen allerdings durchaus uneinig. Besonders der Aspekt der persönlichen Reife wurde hervorgehoben und bemängelt, dass diese mit 16 Jahren noch nicht vorliegen würde. Gleichzeitig sei es nicht gesichert, dass junge Menschen in dieser Altersgruppe in der Lage sind entscheidende Fragen in einen Gesamtzusammenhang zu bringen. Die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen argumentierte jedoch, dass 16-jährige über eine ausreichende Urteils- und Einsichtsfähigkeit in ihrem persönlichen Handeln verfügen und das politische Interesse und Engagement der Jugendlichen in den letzten Jahren stetig angewachsen sei. Aus verfassungsrechtlicher, politikwissenschaftlicher sowie entwicklungspsychologischer Sicht gebe es keine Argumente, die der Wahlalterabsenkung entgegenständen. 

  • Die Stimme junger Menschen zählt

Die Absenkung des Wahlalters ist mittlerweile kein Thema mehr, an dem (Landes-)Regierungen vorbeikommen. Insbesondere die Bestrebungen auf Bundes- und europäischer Ebene zeigen, dass der Trend hin zu einer aktiven politischen Beteiligung von jungen Menschen ab 16 geht. Sowohl die Ampelkoalition als auch das Europäische Parlament sind der Ansicht, dass es keine rationalen Gründe mehr gibt, jungen Menschen Beteiligung zu versagen. Mit der Wahlalterabsenkung bei Bundestagswahlen würden im Herbst 2025 etwa 1,5 Millionen 16- und 17-jährige in Deutschland erstmalig ihre Stimme abgeben können.

Und auch auf Landesebene ist dies sichtbar: Mit der Wahlalterabsenkung in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wäre es für Jugendliche bereits in 8 der 16 Bundesländer möglich, an der Wahlurne sowohl auf Landes- als auch Kommunalebene ihre politische Meinung einzubringen. Bei Kommunalwahlen ist dies bereits in 11 der 16 Länder möglich.

Es bleibt abzuwarten, ob die nötigen Mehrheiten erreicht werden können und einem Großteil der Jugend damit - rechtlich verankert - mehr Gehör verschafft wird.